Nicht werberelevant

Die Höchstdauer von Werbung die pro Tag gezeigt werden darf, kann unter Umständen begrenzt sein. Allerdings zählen nicht alle Elemente einer Werbung zu dieser Werbezeit dazu, wie zum Beispiel Wahlwerbespots. Alle Werbungen, die gesetzlich nicht als Werbung gelten, können also als nicht werberelevant gekennzeichnet werden.

Bei Werbefassungen kann ein Zeitraum angegeben werden, der nicht werberelevant ist. So ist zum Beispiel der Satz "Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker ..." nicht werberelevant und kann in folge dessen von der Länge des Spots abgezogen werden. Die Länge wird zur Berechnung der Werbezeitenauslastung (im Planner) verwendet, wobei die Länge der nicht relevanten Werbung hier abgezogen wird (sofern die Werbezeitenprüfung kundenspezifisch aktiviert ist).