Trailer

Der Begriff Trailer definiert Promotionselemente, die aus Programmmaterial produziert werden. Trailer sind z. B. Filmankündigungen, die bestimmten Programmbeiträgen zugeordnet werden können, so der Trailer "A Beautiful Mind, Blockbuster 08/03". Meist sind Trailer Programm- oder Kanalhinweise in Form von bewegten oder unbewegten Bildern. Man unterscheidet Trailerbeiträge und Trailerfassungen:

Grundtrailer/Trailerbeitrag

Bei der Erstellung eines Trailers muss zunächst ein sogenannter Grundtrailer - auch Trailerbeitrag genannt - angelegt werden. Ein Grundtrailer hat einen Titel, eine Länge und muss einem Mandanten (z. B. Sky Deutschland GmbH und Co. KG, Beate Uhse etc.) sowie einem Service (z. B. Sky Action, DISCOVERY CHANNEL etc.) zugeteilt sein. Der Grundtrailer beinhaltet somit nur die Grunddaten zu einem Trailer, die speziellen (Trailer-)Fassungen dazu werden an diesen ’angehängt’. Im Planner können keine Grundtrailer eingeplant werden, sondern nur die jeweiligen Trailerfassungen eines Grundtrailers. Grundtrailer können verschiedene Trailertypen haben.

Trailerfassung

Zu jedem Trailerbeitrag (Grundtrailer) können mehrere Trailerfassungen angelegt werden, die sich in Titel, Länge, Jugendschutz-Angaben, Assetpositionen etc. unterscheiden können. Für die Trailerfassungen müssen Einsatzzeiträume definiert werden, die die Einplanung für einen Zeitraum XY auf Kanal Z erlauben. Die Trailerfassungen werden im Planner eingeplant. Eine Ausnahme bilden Eigenformate.