Werbefassung

Werbefassungen können nicht für sich alleine stehen, sondern sind immer einem übergeordneten Werbebeitrag (Werbung) zugeordnet. Während bei Trailern nur Trailerfassungen verplant werden können, können bei Werbungen sowohl Werbungen als auch Werbefassungen verplant werden.

Die Werbefassungen einer Werbung können sich v. a. in Einsatzzeiträumen und Jugendschutz-Zuordnung unterscheiden.